Sonntag | 6. Oktober | 10.00 Uhr | Schlosskirche
Gottesdienst mit Abendmahl
Liturgie und Predigt: Regionalbischof Dr. Johann Schneider
Orgel: Kantorin Sarah Herzer & Vincent Ryan (USA)
Zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes startet die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine auf alle 20 Landeskirchen verteilte Gottesdienst-Reihe. Sie greift die Präambel und die ersten 19 Artikel auf, in denen die Grundrechte festgehalten sind. In jeder der 20 evangelischen Landeskirchen wird in einem Gottesdienst eines dieser 20 grundlegenden Verfassungselemente thematisiert.
Art. 12 Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
6. Oktober, 10 Uhr: Wittenberg, Schlosskirche
Weitere Infos → Link zur EKD
Als Luther 1546 in Eisleben starb, befahl der Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen, dass der Leichnam nach Wittenberg überführt und dort in der Schlosskirche begraben werde. Das Grab befindet sich dicht bei der Kanzel etwa 2 m tief im Boden. Die lateinische Inschrift sagt: „Hier ist der Leib Martin Luthers, des Doktors der heiligen Theologie, begraben. Er starb im Jahre Christi 1546 am 18. Februar in seiner Vaterstadt Eisleben im Alter von 63 Jahren, 2 Monaten, 10 Tagen.“