Zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes startete die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine auf alle 20 Landeskirchen verteilte Gottesdienst-Reihe. Sie greift die Präambel und die ersten 19 Artikel auf, in denen die Grundrechte festgehalten sind. In jeder der 20 evangelischen Landeskirchen wird in einem Gottesdienst eines dieser 20 grundlegenden Verfassungselemente thematisiert.
6. Oktober, 10 Uhr: Wittenberg, Schlosskirche
Liturgie und Predigt: Regionalbischof Dr. Johann Schneider zu Artikel 12 → Berufsfreiheit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Gottesdienst mit Abendmahl | Orgel: Kantorin Sarah Herzer & Vincent Ryan (USA)
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